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Handgepäcksbestimmungen für Flüge

Seit 06. November 2006 gelten neue Handgepäckbestimmungen für alle Flüge, die in Ländern der EU starten. Dazu gehören zum Beispiel auch alle Inlandsflüge. Die Bestimmungen besagen, dass Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mitgeführt werden dürfen.

Flüssige und gelartige Produkte wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:

  • Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
  • Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z. B. so genannte „Zipper”) mit max. 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden
  • Je ein Beutel pro Person
  • Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden.
  • Duty-free-Artikel dürfen mit an Bord genommen werden, wenn sie an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben wurden.
  • In einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt
  • Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.
 
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