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Was tue ich, wenn der Versicherungsfall eintritt? |
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Sie finden die genauen Vorgehensweisen in Ihren Versicherungsunterlagen. Grundsätzlich sollten Sie den entstandenen Schaden durch schnelles Reagieren, z.B. sofortige Stornierung der Reise, nachdem Sie erkrankt sind, möglichst gering gehalten werden. Der Eintritt des Versicherungsfalls muss durch entsprechende Unterlagen belegt werden, z.B. ärztliche Atteste.
Sind Sie im Ausland und haben einen EuropaFlug oder FernFlug Vollschutz, empfiehlt sich im Versicherungsfall ein Anruf bei der Reiseservice Helpline. Die Telefonnummer finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen.
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